Aufnahme und Finanzierung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Anfrage und Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
  • Ausführliches Informations- und Anamnesgespräch in der Einrichtung
  • Erstellen eines individuellen Hilfeplans (§ 36 SGB VIII)

Rechtliche Grundlagen

  • Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
  • §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe
  • §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V. § 32 und 35a SGB VIII

Finanzierung

  • Förderung im Sinne des BayKiBiG durch Kommune und Staat
  • Zuschüsse durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Elternbeiträge: Sollten die Personensorgeberechtigten finanziell nicht in der Lage sein den Elternbeitrag selbst zu Bezahlen, können diese einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.

Öffnungszeiten

Der Hort ist an 220 Tagen im Jahr geöffnet.

An Schultagen von

  • Montag bis Donnerstag 11.00 - 17.30 Uhr
  • Freitag 11.00 - 16.30 Uhr

Teilweise in den Ferien

  • Montag bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

unterschiedliche Buchungszeiten aufgrund der BayKiBiG möglich

Aktuelles
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Termine
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FAQ - Häufig gefragt

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