Aufnahme und Finanzierung
Aufnahmevoraussetzungen
- Anfrage und Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
- Ausführliches Informations- und Anamnesgespräch in der Einrichtung
- Erstellen eines individuellen Hilfeplans (§ 36 SGB VIII)
Rechtliche Grundlagen
- Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
- §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe
- §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V. § 32 und 35a SGB VIII
Finanzierung
- Förderung im Sinne des BayKiBiG durch Kommune und Staat
- Zuschüsse durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Elternbeiträge: Sollten die Personensorgeberechtigten finanziell nicht in der Lage sein den Elternbeitrag selbst zu Bezahlen, können diese einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.
Öffnungszeiten
Der Hort ist an 220 Tagen im Jahr geöffnet.
An Schultagen von
- Montag bis Donnerstag 11.00 - 17.30 Uhr
- Freitag 11.00 - 16.30 Uhr
Teilweise in den Ferien
- Montag bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr
unterschiedliche Buchungszeiten aufgrund der BayKiBiG möglich