Aufnahme und Finanzierung

Finanzierung

Auf Antrag werden die Kosten vom zuständigen Kostenträger übernommen.

Aufnhamevoraussetzungen

  • Antrag beim überörtlichen Sozialhilfeträger
  • Nachweis des Hilfebedarfs durch ein fachärztliches Gutachten
  • Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers in Form eines Bewilligungsbescheids

Rechtliche Grundlagen

  • § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen i. V.
  • § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • § 35a und § 32 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Öffnungszeiten

Die HPT ist an 205 Tagen im Jahr geöffnet.

An Schultagen von

  • Montag bis Donnerstag 12.00 – 16.30 Uhr
  • Freitag 12.00 – 16.00 Uhr


Teilweise in den Ferien

  • Montag bis Freitag 08.00 – 16.00 Uhr
Aktuelles
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Termine
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FAQ - Häufig gefragt

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