Aufnahme und Finanzierung
Finanzierung
Auf Antrag werden die Kosten vom zuständigen Kostenträger übernommen.
Aufnhamevoraussetzungen
- Antrag beim überörtlichen Sozialhilfeträger
- Nachweis des Hilfebedarfs durch ein fachärztliches Gutachten
- Zustimmung des jeweiligen Kostenträgers in Form eines Bewilligungsbescheids
Rechtliche Grundlagen
- § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen i. V.
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 35a und § 32 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Öffnungszeiten
Die HPT ist an 205 Tagen im Jahr geöffnet.
An Schultagen von
- Montag bis Donnerstag 12.00 – 16.30 Uhr
- Freitag 12.00 – 16.00 Uhr
Teilweise in den Ferien
- Montag bis Freitag 08.00 – 16.00 Uhr