Intensive Jugendförderung
In unserem Hort konzentrieren wir uns darauf, Kindern zu helfen, die Unterstützung im Bereich ihrer emotionalen und sozialen Fähigkeiten benötigen. Ein Schlüssel zum Erfolg ist eine vertraute Gruppenumgebung mit klaren und zuverlässigen Strukturen.
Um den Bedürfnissen dieser jungen Menschen gerecht zu werden, gewährleisten wir eine intensive Betreuung im Verhältnis von 1:3 und ziehen bei Bedarf Experten aus unserem psychologischen Team hinzu.
Ihr Kontakt
HortPlus
Mörnbachstraße 59
84524 Neuötting
Mobil: +49 151 40719309
E-Mail: leitung-hort@caritas-altoetting.de
Unsere Gruppen
- Je Gruppe 9 Plätze, alters- und geschlechtsgemischt
- Betreuung und Erziehung durch zwei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe
- Unterstützung durch psychologischen Fachdienst
Unser Angebot
- Mittagessen in der Gemeinschaft
- Hausaufgabenbetreuung
- Spiel und Bewegung für drinnen und draußen
- Handlungsgeleitete und lebenspraktische Angebote
- Möglichkeiten zur Entspannung
- Kreative und musische sowie religiöse und ethische Angebote
- Aktionen und Projekttage
- Individuelle Einzelförderung
Wir nehmen auf
- Kinder der Diagnose- und Förderklasse (DFK) der Pestalozzischule Neuötting
Öffnungszeiten
Der Hort ist an 220 Tagen im Jahr geöffnet.
An Schultagen von Montag bis Donnerstag:
11.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
11.00 – 16.30 Uhr
Teilweise in den Ferien Montag bis Freitag:
08.00 – 16.00 Uhr, unterschiedliche Buchungszeiten aufgrund der BayKiBiG möglich.
Aufnahme und Finanzierung
Aufnahme
- Anfrage und Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
- Ausführliches Informations- und Anamnesgespräch in der Einrichtung
- Erstellen eines individuellen Hilfeplans (§ 36 SGB VIII)
Rechtliche Grundlagen
- Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
- §§ 53 ff SGB XII Eingliederungshilfe
- §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V. § 32 und 35a SGB VIII
Finanzierung
- Förderung im Sinne des BayKiBiG durch Kommune und Staat
- Zuschüsse durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Elternbeiträge: Sollten die Personensorgeberechtigten finanziell nicht in der Lage sein den Elternbeitrag selbst zu Bezahlen, können diese einen Antrag beim zuständigen Jugendamt auf Übernahme des Elternbeitrags stellen.